Diese ?NORM ist auf radioaktiv kontaminierte Abw?sser aus Betrieben, die einer Bewilligungspflicht nach dem Strahlen-schutzgesetz unterliegen und die bei ihrer industriellen, ge-werblichen oder wissenschaftlichen T?tigkeit und Forschung offene radioaktive Stoffe verwenden, anzuwenden.
Ziele der Behandlung kontaminierten Abwassers sind Herab-setzen der Aktivit?t bzw. der Aktivit?tskonzentration im Abwas-ser und die Eingrenzung der Radioaktivit?t auf m?glichst klei-ne, kontrollierbare Volumina.