(1) Zur Beurteilung von Beschichtungsstoffen und Schutzsystemen sind ihr Verhalten bei Bewitterung oder sonstiger korrosiver Belastung sowie technologische und analytische Prüfungen heranzuziehen.
(2) Diese Norm enth?lt Angaben über die Zusammensetzung von Bindemitteln und Pigmenten und gibt Hinweise zu ihrer analytischen Prüfung.
(3) Die Benennung eines Beschichtungsstoffes nach einem Bindemittel setzt einen Massenanteil nach Tabelle 1, die Benennung nach einem Pigment einen Massenanteil nach Tabelle 2 voraus.
(4) Die Norm enth?lt keine Angaben über die Anwendung der Stoffe im Zusammenhang mit der Gefahr-stoffverordnung (siehe hierzu DIN 55 928 Teil 5).