Diese ?NORM ist für die Erstabnahme von Probenahmeanlagen vor deren Inbetriebnahme, für die regelm??ig durchzuführenden Wiederholungsabnahmen und nach allen die Funktion beeinflussenden Eingriffen anzuwenden. Weiterführende nationale Richtlinien (z. B. Marktordnungsgesetz MOG in der jeweils geltenden Fassung) sind zu berücksichtigen.
Die Probenahmeanlage besteht aus dem Probenahmeger?t und der Absaugstrecke bis zum Mengenteiler.