Das Verfahren nach dieser ?NORM dient zur Ermittlung des minimalen und des effektiven Fül-lungsgrades zum Zeitpunkt der Abfüllung für nach Gewicht1) gekennzeichnete Packungen mit pul-verf?rmigen, granulatf?rmigen, k?rnigen oder past?sen Produkten sowie niedrig- bis hochviskosen Flüssigkeiten in volumenstabilen2) Packmitteln. Dazu wird von den ermittelten Gr??en für das Vo-lumen des Packmittels, für das Füllgewicht und für die Dichte des Füllgutes ausgegangen. Packungen mit grobstückigen Füllgütern3) und Packmittel, deren von den gr??ten Au?enabmessun-gen begrenztes Volumen vom Leervolumen in einem technisch und funktionell nicht vertretbarem Ausma? abweicht (z. B. infolge von unbefüllbaren, funktionslosen Hohlr?umen, überdicken Wandun-gen oder extrem hochgezogenen B?den), sind nicht Gegenstand dieser Norm. Bei Packungen für Füllgüter, deren Packmittelvolumen und Füllmenge gesetzlich geregelt ist, z. B. Waschmittelkennzeichnungsverordnung, sowie für Druckgaspackungen ist diese ?NORM nicht an-wendbar. Das Verfahren ist als einmaliges, nicht als kontinuierliches Prüfverfahren gedacht.