Dieser Teil der ?NORM gilt für die Probenahme fester mineralischer Rohstoffe aus Locker- und Festgesteinsvorkommen, insbesondere zur Feststellung, ob es sich um grundeigene mineralische Rohstoffe im Sinne des Berggesetzes 1975 handelt. Dieser Teil der ?NORM ist nur für Probenahmen oberhalb des Grundwasserspiegels anzuwenden. Eine ?NORM für Probenahmen unterhalb des Grundwasserspiegels ist in Ausarbeitung.
Zweck der Probenahme ist es, (eine) repr?sentative Teilmenge(n) zu erhalten, die zur Ermittlung eines oder mehrerer Merkmale einer Gesamtmenge geeignet ist (sind).
Anhand dieser Teilmenge(n) soll die durchschnittliche Beschaffenheit ermittelt werden.
Diese ?NORM erg?nzt die einschl?gigen ?NORMEN über die Probenahme (siehe Abschnitte 10 und 11).