Diese ?NORM ist auf radioaktiv kontaminierte Abw?sser aus nuklearmedizinischen Betrieben, die einer Bewilligungspflicht nach dem Strahlenschutzgesetz unterliegen und die bei ihrer T?tigkeit (Diagnostik, Therapie) offene radioaktive Stoffe ver-wenden, anzuwenden. Werden Isotope mit einer Halbwerts-zeit über 100 Tagen verwendet (z. B. C-14, H-3), so ist ?NORM S 2605-1 anzuwenden.
Ziele der Behandlung kontaminierten Abwassers sind Herab-setzen der Aktivit?t bzw. der Aktivit?tskonzentration im Abwas-ser oder die Eingrenzung der Radioaktivit?t auf m?glichst kleine, kontrollierbare Volumina.