Diese ?NORM ist für Au?en- und Innen-Putzm?rtel anzuwenden, die als Bindemittel Kalk, Zement oder die Kombination von Kalk und Zement bzw. Luftkalk und Gips enthalten.
ANMERKUNG:
Wenn der Hauptanteil des Bindemittels Luftkalk ist, so gelten die Festlegungen dieser ?NORM. Ist Kalziumsulfat (Gips)
die wesentliche Komponente, so gilt die ?NORM B 3371. ?ber die Zuordnung entscheidet der Putzhersteller.
Baustellengemischte Putzm?rtel, Sanierputzsysteme, Sonderm?rtel sowie Spachtelmassen, Anstriche und ?hnliche Be-schichtungen und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipskartonplatten) sind nicht Gegenstand dieser ?NORM.
Diese ?NORM erfasst Au?en- und Innen-Putzm?rtel, die im Abschnitt 3 definiert werden, mit Ausnahme von Baustellen-Putzm?rtel.