Diese Norm gilt für Kinderspielzeug, worunter jedes Erzeugnis oder Material zu verstehen ist, das konstruiert und klar erkennbar zum Spielen für Kinder mit einem Alter von weniger als vierzehn Jahren bestimmt ist.
Sie enth?lt besondere Anforderungen für Spielzeug, das für Kinder in einem Alter unter drei Jahren bestimmt ist.
Diese Norm gilt nicht für folgende Erzeugnisse, die kein Spielzeug im Sinne dieser Norm sind:
— Christbaumschmuck;
— naturgetreu nachgebildete Modelle für Sammler;
— Ger?te, die gemeinschaftlich auf Spielpl?tzen verwendet werden;
— Sportger?te;
— Wassersportger?te zur Verwendung im tiefen Wasser;
— Folklorepuppen, Zierpuppen und ?hnliche Erzeugnisse für Sammler;
— Spielger?te, die für jedermann zug?nglich sind (z. B. in Einkaufszentren und auf Bahnh?fen);
— Puzzles mit mehr als 500 Einzelteilen oder solche ohne Bild, deren Zusammensetzen besonderes K?nnen erfordert;
— Luftgewehre und -pistolen;
— Feuerwerksk?rper einschlie?lich Amorces. Ausgenommen sind Amorces, die für die Verwendung mit Spielzeug bestimmt sind;
— Schleudern und Katapulte;
— Darts mit Metallspitzen;
— elektrische Herde, Bügeleisen und anderes Funktionsspielzeug, das mit mehr als 24 V Netzspannung betrieben wird;
— Erzeugnisse, die Heizelemente enthalten und unter Aufsicht Erwachsener als Lehrspielzeug verwendet werden;
— Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor;
— Spielzeugdampfmaschinen;
— Fahrr?der, au?er Kinderspielfahrr?der, definiert durch eine maximale Sattelh?he von 635 mm;
— Videospielzeug, das an einem Sichtger?t angeschlossen und mit mehr als 24 V Nennspannung betrieben wird;
— Babysauger;
— naturgetreue Nachbildungen von Feuerwaffen;
— Modeschmuck für Kinder.
Bei Spielzeug, das vom Kind zusammengebaut werden soll, gelten die Festlegungen dieser Norm sowohl für jedes dem Kind in die Hand gegebene Bauteil wie auch für das Spielzeug im zusammengebauten Zustand (siehe 6.2).
Bei einem Spielzeug, das von einem Erwachsenen zusammengebaut werden soll, gelten die Festlegungen für das zusammengebaute Spielzeug (siehe 6.2).