Die in dieser ?NORM festgelegten Anforderungen und Prüfungen sind für verbleite Superbenzine an-zuwenden, die zum Betrieb von Ottomotoren (Hub- und Kreiskolbenmotoren; ausgeschlossen Flug-motoren) geeignet sind.
Verbleite Superbenzine dürfen nicht für Motoren verwendet werden, für die vom Motorenhersteller unverblei-ter Ottokraftstoff vorgeschrieben ist.