Diese ?NORM ist für Flüssiggase für Brennzwecke mit einer Zusammensetzung gem?? Abschnitt 3 anzuwenden. Die Bezeichnung und Zuordnung dieser Flüssiggase gem?? den Bestimmungen des RID/ADR ist im Abschnitt 4 angegeben.
Flüssiggase, die als Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge verwendet werden sind in ?NORM EN 589 genormt.