La der vorliegenden Internationalen Norm werden die Anforderungen für zahnmedizi-msche Prothesenkunststoffe festgelegt, die in entsprechender Form für mecnaiuscaes Mischen. Handmischen oder Behandlung durch ?u?ere Aktivierungsenergie leiiefert werden und haupts?chlich für die direkte Behandlung von Klasse III.IV und V Lochern in Zahnen verwendet werden, d.h. Werkstoffe der Klasse B.(siehe Abschnitt 3).
Die vorliegende Internationale Norm enth?lt keine Anforderungen für Werkstorfe zur Behandlung von Oberfiachenokklusionen. d.h. Werkstoffe der Klasse A (siehe Abschnitt 3) oder Werkstoffe zur Vermeidung von Karies.