1.1 Die vorliegende Norm gibt die Grundlage für die symbolhafte Darstellung und für die Eintragung der geometrischen Tolerierung auf Zeichnungen und ent-h?lt die notwendigen Definitionen.
1.2 Geometrische Toleranzen sollen nur dann vorge-schrieben werden, wenn sie erforderlich sind. Inwieweit dies zutrifft, kann nur unter dem Gesichtspunkt der funktionellen Anforderung, der Austauschbarkeit und m?glicher Fertigungsumst?nde entschieden werden.
1.3 Die Angabe von geometrischen Toleranzen setzt nicht die Anwendung bestimmter Fertigungs-, Me?-oder Prüfverfahren voraus.