Die vorliegende Norm gilt für die Feuerverzinkung von Konstruktionsteilen oder Massenartikeln aus Form-stahl, Stabstahl, Blech, Stahlgu?, Gu?eisen oder ?hnli-chen Produkten (Stückgutverzinken).
Sie gilt nicht für die Feuerverzinkung von: — Halbfabrikaten wie Draht, Gas- und Wasserlei-tungsrohre oder Bleche, die in speziellen automati-sierten Anlagen behandelt werden; -Verbindungselementen wie Schrauben, Muttern, Scheiben, Bolzen, N?gel usw.