In dieser Richtlinie wird der Grauma?stab für die Bewer-tung des Anblutens der ungef?rbten Begleitgewebe und sein Gebrauch bei Farbechtheitsprüfungen beschrie-ben.
Die Abstufung dieses Grauma?stabes wird durch farbmetrische Daten derart gekennzeichnet, da? es jederzeit m?glich ist, neu hergestellte oder beim Gebrauch ver?nderte Ma?st?be damit auf ihre ?bereinstimmung zu vergleichen.