Die Richtlinie soll ein Leitfaden für den Konstrukteur sein, der durch sie eine Systematik und eine Arbeitshilfe erhält. Das Blatt 1 beschreibt die ergonomischen Grundlagen, die Tätigkeit des Menschen unter ergonomischen Gesichtspunkten und das daraus abzuleitende Vorgehen bei der Konstruktion von Objekten. Ein Schaubild zeigt im Überblick Vorgehen und Zuordnung ergonomischer Maßnahmen.*www.vdi.de/2242