Dieser Teil der ISO 6185 legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffeigenschaften, Verarbeitung und Prufung von aufblasbaren Booten und Festrumpfschlauchbooten von einer Gesamtlange LH entsprechend ISO 8666 von weniger als 8 m und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW fest. Dieser Teil der ISO 6185 gilt fur folgende Kategorien von Booten, die fur einen Einsatz in einem Temperaturbereich von -20 °C bis +60 °C vorgesehen sind: Kategorie VII: motorbetriebene Boote, ausgestattet mit einer Auftriebskammer, die die Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet fur Fahrten unter Bedingungen fur die Konstruktionsklassen C und D und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW; Kategorie VIII: motorbetriebene Boote, ausgestattet mit einer Auftriebskammer, die die Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet fur Fahrten unter Bedingungen fur die Konstruktionsklasse B und mit einer Motorleistung von mindestens 75 kW. ANMERKUNG 1 Aufbau und Hauptbestandteile von typischen Booten der Kategorien VII und VIII werden jeweils in den Anhangen A und B angegeben. Dieser Teil der ISO 6185 schliest Ein-Kammer-Boote und Boote aus tragerlosen Werkstoffen aus und gilt nicht fur Wasserspielzeuge und aufblasbare Rettungsflose. ANMERKUNG 2 Bei Sportbooten nach der Sportbootrichtlinie (RCD) der Europaischen Union, die mit einem Innenbordmotor und einem nicht genormten integriertem Abgassystem ausgestattet sind, mussen Anforderungen an die Larmemission berucksichtigt werden.