EN ISO 17294-2:2016 水质-电感耦合等离子体质谱法(ICP-MS)应用第2部分:选择的元素包括铀同位素的测定(ISO 17294-2:2016)
Water quality - Application of inductively coupled plasma mass spectrometry (ICP-MS) - Part 2: Determination of selected elements including uranium isotopes
Dieser Teil von ISO 17294 legt ein Verfahren zur Bestimmung der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Bismut, Bor, Cadmium, Cäsium, Calcium, Cer, Chrom, Cobalt, Kupfer, Dysprosium, Erbium, Gadolinium, Gallium, Germanium, Gold, Hafnium, Holmium, Indium, Iridium, Eisen, Lanthan, Blei, Lithium, Lutetium, Magnesium, Mangan, Quecksilber, Molybdän, Neodym, Nickel, Palladium, Phosphor, Platin, Kalium, Praseodym, Rubidium, Rhenium, Rhodium, Ruthenium, Samarium, Scandium, Selen, Silber, Natrium, Strontium, Terbium, Tellur, Thorium, Thallium, Thulium, Zinn, Wolfram, Uran und seiner Isotope, Vanadium, Yttrium, Ytterbium, Zink und Zirconium in Wasser (z. B. Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Abwasser und Eluate) fest.N1) Unter Berücksichtigung der spezifischen und zusätzlich auftretenden Interferenzen können diese Elemente auch in Aufschlüssen von Wässern, Schlämmen und Sedimenten (z. B. Aufschlüsse von Wasser, wie in ISO 15587-1 oder ISO 15587-2 beschrieben) bestimmt werden. Der Arbeitsbereich hängt von der Matrix und den zu erwartenden Interferenzen ab. In Trinkwasser und relativ unbelastetem Wasser beträgt die Bestimmungsgrenze (xLQ) für die meisten Elemente zwischen 0,002 µg/l und 1,0 µg/l (siehe Tabelle 1). Der Arbeitsbereich umfasst üblicherweise Konzentrationen zwischen mehreren pg/l und mg/l abhängig vom Element und den festgelegten Anforderungen. Die Bestimmungsgrenzen der meisten Elemente werden durch erhöhte Blindwerte beeinträchtigt, und diese hängen überwiegend von den verfügbaren Einrichtungen zur Reinhaltung der Laborluft, der Reinheit der Reagenzien und der Sauberkeit der Glasgefäße ab. Die Bestimmungsgrenze wird höher ausfallen, wenn damit zu rechnen ist, dass bei der Bestimmung Interferenzen (siehe Abschnitt 5) oder Verschleppungseffekte (siehe ISO 17294-1:2004, 8.2) auftreten. N1) Nationale Fußnote: Europium fehlt in dieser Aufzählung, kann aber mit diesem Verfahren ebenfalls bestimmt werden. Die Bestimmungsgrenze (xLQ) für unbelastetes Wasser beträgt für 151Eu und für 153Eu jeweils 0,1 µg/l.