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Meiyimei

Für die Meiyimei gibt es insgesamt 28 relevante Standards.

In der internationalen Standardklassifizierung umfasst Meiyimei die folgenden Kategorien: .


US-CFR-file, Meiyimei

  • CFR 12-252.11-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.11:Autoren
  • CFR 12-252.12-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.12: Definit
  • CFR 12-252.13-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.13:Anwendung
  • CFR 12-252.15-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.15:Methode
  • CFR 12-252.14-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.14: Jährlich
  • CFR 12-252.16-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.16: Berichte
  • CFR 12-252.17-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt B: Anforderungen an Stresstests durch Unternehmen für bestimmte US-Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mehr als 10 Milliarden US-Dollar und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.17: Offenlegungen
  • CFR 12-252.145-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt N: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr, aber einem kombinierten US-Vermögen von weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Sek
  • CFR 12-252.146-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt N: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr, aber einem kombinierten US-Vermögen von weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Sek
  • CFR 12-252.132-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt M: Anforderung des Risikoausschusses für börsennotierte ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mindestens 10 Milliarden US-Dollar, aber weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.13
  • CFR 12-252.154-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.155-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.156-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.157-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.158-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.143-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt N: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr, aber einem kombinierten US-Vermögen von weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Sek
  • CFR 12-252.144-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt N: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr, aber einem kombinierten US-Vermögen von weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Sek
  • CFR 12-252.153-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.131-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt M: Anforderung des Risikoausschusses für börsennotierte ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mindestens 10 Milliarden US-Dollar, aber weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.13
  • CFR 12-252.140-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt N: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr, aber einem kombinierten US-Vermögen von weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Sek
  • CFR 12-252.142-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt N: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr, aber einem kombinierten US-Vermögen von weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Sek
  • CFR 12-252.150-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.152-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt O: Erweiterte Aufsichtsstandards für ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr und einem kombinierten US-Vermögen von 50 Milliarden US-Dollar oder mehr. Abschn
  • CFR 12-252.120-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt L: Von Unternehmen durchgeführte Stresstestanforderungen für ausländische Bankorganisationen und ausländische Sparkassen- und Kreditholdinggesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von über 10 Milliarden US-Dollar, jedoch nicht
  • CFR 12-252.121-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt L: Von Unternehmen durchgeführte Stresstestanforderungen für ausländische Bankorganisationen und ausländische Sparkassen- und Kreditholdinggesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von über 10 Milliarden US-Dollar, jedoch nicht
  • CFR 12-252.122-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt L: Von Unternehmen durchgeführte Stresstestanforderungen für ausländische Bankorganisationen und ausländische Sparkassen- und Kreditholdinggesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von über 10 Milliarden US-Dollar, jedoch nicht
  • CFR 12-252.21-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt C: Anforderung des Risikoausschusses für börsennotierte Bankholdinggesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 10 Milliarden US-Dollar oder mehr und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.21:Appl
  • CFR 12-252.22-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt C: Anforderung des Risikoausschusses für börsennotierte Bankholdinggesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von 10 Milliarden US-Dollar oder mehr und weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.22: Risiko




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