Diese Richtlinie dient zur Bestimmung der Mindesth?he der M??ndungen von Abgasableiteinrichtungen@ die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen@ aus Anlagen@ die organische L?semittel freisetzen (z. B. nicht genehmigungsbed??rftige Anlagen im Anwendungsbereich der 31. BImSchV) und aus anderen schadstoffemittierenden Anlagen eingesetzt werden. Aus immissionsschutztechnischer Sicht besteht in Bezug auf die Ableitbedingungen f??r Abgase aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV und f??r D?mpfe von organischen L?semitteln aus genehmigungsbed??rftigen Anlagen nach 4. BImSchV bei geringen Emissionsmassestr?men sowie aus nicht genehmigungsbed??rftigen Anlagen grunds?tzlich kein Unterschied. Die Regelungen der Richtlinie VDI 2280 wurden deshalb in die VDI 3781 Blatt 4 integriert. Die nach dieser Richtlinie bestimmte Mindesth?he gen??gt den Anforderungen zum ungest?rten Abtransport der Abgase mit der freien Luftstr?mung und zur ausreichenden Verd??nnung der Abgase@ um nach dem Stand der Technik vermeidbare sch?dliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und nach dem Stand der Technik unvermeidbare sch?dliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestma? zu beschr?nken (vergleiche BImSchG). Anmerkung: Der Stand der Technik im Sinne des BImSchG setzt vor der Ableitung von Emissionen deren Begrenzung voraus. Die Anforderungen an die Begrenzung und Minderung von Emissionen in die Luft regeln das geltende Recht (z. B. 1. BImSchV@ 31. BImSchV) und erg?nzende technische Regeln (z. B. VDI 3456). Die Richtlinie gilt nicht f??r Abgasanlagen von folgenden Feuerst?tten: ? Gasfeuerst?tten 1) mit einer angeschlossenen Nennw?rmeleistung bis 400 kW@ die mit Gasen der ?ffentlichen Gasversorgung oder Fl??ssiggas betrieben werden ? ?lbrennwert-Feuerst?tten mit einer angeschlossenen Nennw?rmeleistung bis 400 kW@ die mit schwefelarmen Heiz?l EL gem?? DIN 51603-1 betrieben werden ? ?lgebl?se-Feuerst?tten mit einer angeschlossenen Nennw?rmeleistung bis 70 kW@ die mit schwefelarmen Heiz?l EL gem?? DIN 51603-1 betrieben werden 1) ?Gasfeuerst?tten?? im Sinne dieser Ausnahme sind nach der Gasger?terichtlinie 2009/142/EG gepr??fte und zertifizierte Feuerst?tten.