Diese Richtlinie behandelt die Emissionsminderung bei der Herstellung@ Montage und Demontage von Reibbel?gen. Sie gilt nur in Zusammenhang mit der Richtlinie VDI 3469 Blatt 1. Anlagen zur Herstellung von Reibbel?gen@ in denen ??10 kg/h Phenoplaste oder sonstige Kunstharzbindemittel verwendet werden (4. BImSchV@ Anhang 1@ Nr. 5.9@ Verfahrensart V@ vereinfachtes Verfahren@ unterliegt nicht Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU ??ber Industrieemissionen)@ sind genehmigungsbed??rftig und unterliegen dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen untergeordneten Regelwerken (TA Luft).