Diese ?NORM legt auf der Basis der Sicherheitskennzeichnung nach DIN 4844 Teil 1 das Sicherheitszeichen ?Warnung vor Biogef?hrdung" fest. Das im Warndreieck enthaltene Bildzeichen ?Biogef?hrdung" entspricht DIN 30600, Reg.-Nr 01516; es ist identisch mit dem von derWHO anerkannten internationalen Bildzeichen ?Biohazard" nach ISO 7000:1989, Reg.-Nr 0659.
Zweck des genormten Sicherheitszeichens ist die einheitliche Sicherheitskennzeichnung aller Laboratorien für lebensmittelhygienisch-mikrobiologische Untersuchungen nach ?NORM N 1500-1, in denen bakteriologische und/oder mykologische Arbeiten mit vermehrungsf?higen pathogenen/potentiell pathogenen Mikroorganismen der Risikogruppe II nach ?NORM N 1500-1 Beiblatt 1 durchgeführt werden.
Das Sicherheitszeichen gilt ferner zur Kennzeichnung der Arbeitskleidung gem?? ?NORM N 1500-2, von Kühlr?umen, Kühlschr?nken, Gefriertruhen, Sicherheitswerkb?nken, Abfallbeh?ltern und anderen Beh?ltnissen, in denen vermehrungsf?hige pathogene/potentiell pathogene Mikroorganismen aufbewahrt werden. Dazu geh?ren auch die Versandverpackungen.
Die Sicherheitskennzeichnung nach dieser ?NORM dient somit insbesondere der Vorbeugung einer unkontrollierten Vermehrung und/oder Verschleppung von Mikroorganismen und damit dem Schutz des Menschen, der Tiere und der Umwelt vor Infektionen.
Diese Festlegung konkretisiert und erg?nzt insoweit die einschl?gigen Rechtsvorschriften.