Diese ?NORM legt Anforderungen an Auslegung, Betrieb und ?berwachung von Anlagen zur Erzeugung von Ultraviolett-Strahlung mit Quecksilber-Niederdruckstrahlern - im Folgenden UV-Anlagen genannt - zur Bestrahlung von Trinkwasser fest.
Diese ?NORM ist auf Anlagen, die zur Desinfektion von Trinkwasser mit Ultraviolett-Strahlung dienen, anzuwenden. Durch die Anwendung der in dieser ?NORM angegebenen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass bei der Desinfektion von Trinkwasser die Anforderungen der jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Auf UV-Anlagen zur Desinfektion anderer W?sser als Trinkwasser kann diese ?NORM sinngem?? angewendet werden.