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RUDeuterierte Arzneimittel zur Vermarktung zugelassen
Für die Deuterierte Arzneimittel zur Vermarktung zugelassen gibt es insgesamt 11 relevante Standards.
In der internationalen Standardklassifizierung umfasst Deuterierte Arzneimittel zur Vermarktung zugelassen die folgenden Kategorien: .
US-FCR, Deuterierte Arzneimittel zur Vermarktung zugelassen
- FCR 21 CFR PART 99-2015 VERBREITUNG VON INFORMATIONEN ÜBER NICHT GENEHMIGTE/NEUE VERWENDUNGEN FÜR VERMARKTETE ARZNEIMITTEL, BIOLOGIKA UND GERÄTE
- FCR 21 CFR PART 99-2013 VERBREITUNG VON INFORMATIONEN ÜBER NICHT GENEHMIGTE/NEUE VERWENDUNGEN FÜR VERMARKTETE ARZNEIMITTEL, BIOLOGIKA UND GERÄTE
US-CFR-file, Deuterierte Arzneimittel zur Vermarktung zugelassen
- CFR 21-814.3-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.3:Definitionen.
- CFR 21-814.84-2013 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.84: Berichte.
- CFR 21-814.20-2013 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.20:Anwendung.
- CFR 21-814.39-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.39: PMA-Ergänzungen.
- CFR 21-814.100-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.100: Zweck und Umfang.
- CFR 21-814.116-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.116: Verfahren zur Überprüfung eines HDE.
- CFR 21-814.44-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.44: Verfahren zur Überprüfung eines PMA.
- CFR 21-814.104-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.104: Ursprüngliche Anträge.
- CFR 21-814.37-2014 Lebensmittel und Medikamente. Teil 814: Zulassung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen. Abschnitt 814.37: PMA-Änderungen und erneut eingereichte PMAs.