Diese Internationale Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für dentale Amalgamlegierungen, die zur Herstellung von dentalem Amalgam geeignet sind fest, zusammen mit Anforderungen an und Prüfverfahren für diese dentale Amalgame und Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung (einschließlich der für dentales Quecksilber). Sie gilt für dentale Amalgamlegierungen, die in Form von frei fließendem losem Pulver, oder als in Tablettenform gepresstes Pulver, oder als Pulver in einer Kapsel (d. h. vordosierte Kapsel) ausgeliefert werden. In Bezug auf dentales Quecksilber wird der Anwendungsbereich auf dentales Quecksilber, das in vordosierten Kapseln oder in vordosierten Beuteln geliefert wird, eingeschränkt. Beide Lieferformen sind auf eine Masse beschränkt, die für eine Mischung ausreicht. Die Masse an dentalem Quecksilber in einer Kapsel oder in einem Beutel muss ausreichend sein, um eine homogene plastische Mischung zu erzeugen, die für eine kleine oder mittelgroße Restauration in einem einzelnen Zahn ausreichend ist. Diese Internationale Norm gilt nicht Quecksilber, das in größeren Mengen als in einem einzelnen Primärbehälter (d. h. dentales Quecksilber in loser Form) geliefert wird. In loser Form ausgeliefertes dentales Quecksilber entspricht nicht dieser Internationalen Norm. Diese Internationale Norm schließt die separate Lieferung von dentalen Amalgamlegierungen oder dentalem Quecksilber nicht aus. Diese Internationale Norm gilt nicht für metallische Legierungen, bei denen ein Legierungspulver mit einer Legierung reagiert, die bei Umgebungstemperaturen flüssig ist, um dadurch ein festes metallisches Material herzustellen, das für dentale Restaurationen vorgesehen ist. ANMERKUNG Dentales Quecksilber ist mindestens zu 99,99 % rein, und als solches, ist es ein metallisches Element von hoher kommerzieller Reinheit und keine Legierung.