Dieser Teil der ISO 17225 legt die qualitatsbezogenen Brennstoffklassen und -spezifikationen fur klassifizierte nicht-holzartige Pellets fest. Dieser Teil der ISO 17225 umfasst nur nicht-holzartige Pellets, die aus folgenden Rohmaterialien hergestellt wurden (siehe ISO 17225-1). ANMERKUNG 1 Halmgutartige Biomasse stammt von Pflanzen mit einem nicht verholtztem Stangel, die am Ende der Wachstumssaison absterben. Dazu gehoren Getreide- oder Saatgutpflanzen aus der Lebensmittel herstellenden oder verarbeitenden Industrie und deren Nebenprodukte, wie z. B. Getreide. 3 Biomasse von Fruchten; 4 aquatische Biomasse; 5 definierte und undefinierte Mischungen von Biomasse. ANMERKUNG 2 Gruppe 5 Definierte und undefinierte Mischungen umfasst definierte und undefinierte Mischungen aus den auf der Herkunft beruhenden Hauptgruppen fester Biogene Brennstoffe holzartige Biomasse, halmgutartige Biomasse, Biomasse von Fruchten und aquatische Biomasse. Definierte Mischungen sind absichtlich gemischte biogene Brennstoffe, wahrend undefinierte Mischungen zufallig gemischte biogene Brennstoffe sind. Die Herkunft der definierten und undefinierten Mischungen ist unter Anwendung von ISO 17225-1, Tabelle 1, zu beschreiben. Wenn eine definierte oder undefinierte Mischung von festen biogenen Brennstoffen chemisch behandeltes Material enthalt, muss dies angegeben werden. ANMERKUNG 3 Thermisch behandelte Biomassepellets (z. B. torrefizierte Pellets) fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Teils der ISO 17225. Torrefizierung ist eine milde Vorbehandlung von Biomasse bei einer Temperatur zwischen 200 °C und 300 °C.