Diese ?NORM enth?lt ein Verfahren zur Bestimmung der Gesamtsulfatasche und der wasserunl?slichen Sulfatasche von Leder und ist für jede Art von Leder anwendbar.
Die Aschebestimmung erm?glicht eine Aussage über den Gesamtgehalt des Leders an anorganischen Verbindungen und deren wasserunl?slichen Anteil. Durch Abrauchen mit Schwefels?ure werden Verluste an flüchtigen Verbindungen gemindert.
Darüber hinaus dient die Sulfatasche zur Bestimmung von Chrom nach ?NORM S 7010 sowie von weiteren Kationen. Die Prüfergebnisse k?nnen vom tats?chlichen Gehalt der Probe an anorganischen Verbindungen und Verbindungs-bestandteilen infolge eingetretener Zersetzung, Reduktion oder Verflüchtigung gewisser Verbindungen abweichen.
Besonders Ammoniumsalze k?nnen sich unter den Bedingungen dieser Prüfung verflüchtigen. Sind im Leder nen-nenswerte Mengen von Ammoniumsalzen vorhanden, ist deshalb ihre gesonderte Bestimmung nach ?NORM S 7009 erforderlich. In diesem Fall mu? der Gehalt der Gesamtsulfatasche nach dieser ?NORM um den Gehalt an Ammo-niumsalzen nach ?NORM S 7009, berechnet als Ammoniumsulfat, erh?ht werden.
Auch bei Anwesenheit von metallorganischen Verbindungen, zum Beispiel Siliconen, erh?lt man fehlerhafte Ergeb-nisse. Aus siliconimpr?gniertem Leder sind deshalb vor der Aschebestimmung die mit Dichlormethan extrahierbaren Bestandteile nach ?NORM S 7007 zur G?nze zu extrahieren.