Diese Technischen Lieferbedingungen gelten für ano-disch oxidierte Halbfabrikate aus Aluminium und Alu-miniumlegierungen sowie daraus hergestellte Teile mit Schichtdicken von mindestens 10μm, wie sie bevor-zugt für das Bauwesen verwendet werden. Diese wer-den vorzugsweise nach dem Verfahren Gleichstrom-Schwefels?ure (GS) wie Gleichstrom-Schwefels?ure-Oxals?ureverfahren (GSX) erzeugt.
Diese Norm gilt nicht:
— für Halbfabrikate und Teile mit Oxidschichten, die nach dem Hartanodisationsverfahren für techni-sche Zwecke erzeugt werden;
— für Halbfabrikate und Teile, die nach der anodi-schen Oxidation verformt werden.
Diese Norm gilt nur für Werkstoffe, die anodisch oxi-dierbar im Sinne von Kapitel 4 sind.